Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61   

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https://dejure.org/1962,2043
BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61 (https://dejure.org/1962,2043)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1962 - 1 AZR 8/61 (https://dejure.org/1962,2043)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 (https://dejure.org/1962,2043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung - Ordnungsprinzip - Auslegung der vorhergehenden Einheitsregelung - Eintritt des Pensionsfalles - Anwartschaftsrechte des Ruhegeldanwärters - Einfluß der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    Im Rechtsstreit können jedoch diese Brägen letztlich unerörtert bleiben; denn die Klage ist hier schon aus einem anderen Grunde gerechtfertigt: Es ist bereits vom Großen Senat (BAG 3, 1 ff = AP Nr, 27 zu § 242 BGB Ruhegehalt) entschieden worden, daß die Betriebsvereinbarung dem Versorgungsberechtigten dann keine Rechte mehr abschneiden kann, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten ist» Dieser Pall lag beim Kläger allerdings noch nicht vor, da er erst Ende 1959 in den Ruhestand getreten ist, die Eetriebsvereinbarung jedoch schon im Oktober 1959 abgeschlossen worden ist und sich Rückwirkung auf den 1" Juli 1959 beigelegt hat".
  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 531/55

    Arbeitsentgelt: Widerruf des Ruhegeldversprechens

    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    Er hat dort den Pall, daß der Arbeitnehmer aufgrund einer allgemeinen Ruhegehaltsregelung bereits in den Ruhestand getreten ist und Ruhegeld bezieht, dem Pall gleichgestellt; daß der Eintritt der Ruhegeldberechtigung unmittelbar bevorsteht (BAG 3, 327 = AP Kr, 18 zu § 242 BGB Ruhegehalt)«.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    Das er gibt sich aus dem Ordnungsprinzip., das, wie der Senat wiederholt entschieden hat, auch gegenüber generellen, nicht individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage jedenfalls dann eingreift, wenn, wie der Senat z, To einschränkend bemerkt, die neue kollektive normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich hat (vgl" BAG 3, 274 = AP Er» Izu § 32 Schwerbeschädigtengesetz; AP Ihr , 5 zu § 9 PVG; BAG 1, 203 = AP N r 0 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr" 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5, 130 = AP Nr» 11 zu Artikel 44 Truppenvertrag; AP U r ä 1 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung; vgl., hierzu z" T. abers G= Hueck, Zur kollektiven Gestaltung der Einzelarbeitsverhältnisse, in Festschrift für Molitor, 1962, S» 203 ff)» Dieses Ordnungsprinzip ergibt sich regelmäßig auch aus der Auslegung der vor hergehenden Einheitsregelung bei Berücksichtigung ihres der Sache nach kollektiven Ursprungs» Sie steht unter dem Vorbehalt, daß die bestehende Ordnung dann ihre Geltung verliert, wenn im gleichen Geltungsbereich eine andere all gemeine Ordnung in Kraft tritt.
  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung -

    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    Das er gibt sich aus dem Ordnungsprinzip., das, wie der Senat wiederholt entschieden hat, auch gegenüber generellen, nicht individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage jedenfalls dann eingreift, wenn, wie der Senat z, To einschränkend bemerkt, die neue kollektive normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich hat (vgl" BAG 3, 274 = AP Er» Izu § 32 Schwerbeschädigtengesetz; AP Ihr , 5 zu § 9 PVG; BAG 1, 203 = AP N r 0 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr" 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5, 130 = AP Nr» 11 zu Artikel 44 Truppenvertrag; AP U r ä 1 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung; vgl., hierzu z" T. abers G= Hueck, Zur kollektiven Gestaltung der Einzelarbeitsverhältnisse, in Festschrift für Molitor, 1962, S» 203 ff)» Dieses Ordnungsprinzip ergibt sich regelmäßig auch aus der Auslegung der vor hergehenden Einheitsregelung bei Berücksichtigung ihres der Sache nach kollektiven Ursprungs» Sie steht unter dem Vorbehalt, daß die bestehende Ordnung dann ihre Geltung verliert, wenn im gleichen Geltungsbereich eine andere all gemeine Ordnung in Kraft tritt.
  • BAG, 14.06.1962 - 2 AZR 267/60

    Befugnis der Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Kraft - Beschneidung von

    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    Es kann hier mit dem Landesarbeitsgericht davon ausgegangen werden, daß dieses Ordnungsprinzip grundsätzlich auch auf bloße Anwartschaftsrechte einwirkt, die sich aus einer solchen generellen Zusage ergeben» Indessen braucht nicht abschließend entschieden zu werden, inwieweit die Einwirkung des Ordnungsprinzips auf Anwartschaftsrechte gerade auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung einer Einschränkung bedarf» Insoweit spricht jedenfalls mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung, die dem Anwartschaftsrecht bei der Altersversorgung zukommt, manches dafür anzunehmen, hier könne die Wirkung des Ordnungsprinzips nicht so weit gehen, daß durch kollektive Regelung frühere Ruhegeldzusagen ersatzlos gestrichen oder sonst wie in ihrem Wesensgehalt beeinträchtigt werden dürfen, und die Rechtswirksamkeit einer kollektiven Änderung bestehender Ruhegeldregelungen hänge davon ab, daß sie im Allgemeininteresse oder im dringenden betrieblichen Interesse oder im Interesse der Gleichbehandlung aller Anwärter liege (vgl, dazu im einzelnen Hilger, Das betriebliche Ruhegeld, 1959, S" 220; Hilger, Handbuch der betrieblichen Altersversorgung, 4 Aufl» 1962, Rand 1 Sc 69; Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14o Juni 1962 - 2 AZR 267/60, insoweit zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsge richts vorgesehen).
  • ArbG Bremen, 12.02.1960 - II Ca 2600/59
    Auszug aus BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vofti 26 " Oktober 1962 durch den Präsidenten Professor Dr" Nipperdey, die Bundesrichter Wichmann und Drc Gröninger sowie die Bundesarbeits richter Br» Dr. löwisch und Strempel für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 12» Februar I960 - II Ca 2600/59 soweit es die Klage abweist und über die Kosten entscheidet, und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13« September I960 - 2 Sa 36/60 - aufgehoben.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Im Urteil vom 26. Oktober 1962 (BAG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt) stellte der Erste Senat auf das Ordnungsprinzip ab, das bei generellen, nicht Individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage dann eingreife, wenn die neue kollektive, normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich habe.

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAGE 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 -, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses

    Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der erkennende Senat (BAG 23, 257, 2 7 5 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 3 6, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung) haben ablösende verschlechternde Betriebsvereinbarungen grundsätzlich und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie als zulässig angesehen.
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1962 - 1 AZR 8/61 - (AR-Blattei Ruhegehalt Nr. 33) beruft, ergibt sich aus dem Sachverhalt dieses Urteils, dass ein rentennaher Jahrgang angenommen wurde, als die Rente unmittelbar bevorstand, d. h., ein halbes Jahr etwa.
  • BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61

    Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung -

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß auch in einem solchen Fall das Ordnungsprinzip gilt und danach eine Änderung auch zuungunsten der Arbeitnehmer möglich ist (vgl. BAG 5, 2j4 = AP Nr. 1 zu § 52 SchwBeschG; AP Nr. 5 zu § 9 TVG; BAG 1, 205 = AP Nr. 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr. 1 zu § 242 Betriebliche Übung; BAG AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5 1J0 = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; BAG Urteil v. 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61).
  • BFH, 08.02.1973 - IV R 40/71

    Zusätzlich Altersversorgung - Zusage des Arbeitgebers - Pensionszusage -

    Davon geht auch das Arbeitsrecht aus (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., § 52 IV; Handbuch der betrieblichen Altersversorgung, 5. Aufl. 1968 Bd. I S. 121 ff., und Heubeck, Der Betriebs-Berater 1965 S. 241 ff.; vgl. auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1962 1 AZR 8/61, DB 1963 S. 310).
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